Der Errichtung von Gebäuden liegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde. In diesen werden sowohl die Materialbeschaffenheit als auch deren Verwendungsmöglichkeit und die Art der Ausführung beschrieben.

Weicht die Ausführung von diesen Regeln ab, spricht man von einem Mangel des Baugewerkes.

Wenn aufgrund dieses Mangels ein Schaden entsteht, spricht man von Gebäudeschaden.

Nicht jeder Mangel führt unweigerlich zu einem Gebäudeschaden.