Im Rahmen eines Schiedsgutachtens kann eine Streitigkeit bezüglich bestimmter Tatsachen und Vorgänge verbindlich durch einen neutralen Dritten geklärt werden.

Voraussetzung für die Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen beiden Parteien und die gemeinsame Beauftragung und auch Kostenübernahme des Sachverständigen.